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Anlassbezogene Untersuchung
Die Untersuchung muß anlassbezogen durchgeführt werden. Anlassbezogen meint, dass nicht nach allem Möglichen gefragt werden darf. Nur diese Bereiche sind erlaubt, die in einem Zusammenhang mit Ihrer Kraftfahreignung stehen.
Die vollständigen Aktenunterlagen Ihrer Fahrerlaubnisbehörde liegen der Begutachtungsstelle vor - der Gutachter hat davon genaue Kenntnis genommen. Gegenstand der Untersuchung sind nur solche Bereiche, die der Beantwortung der behördlichen Fragestellung dienen. Die Fragestellung wird von Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde mit der Akte übersandt.
Beispiel einer Fragestellung „Ist zu erwarten, dass Herr/Frau … auch künftig ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1/2 (Fahrerlaubnisklasse …) unter Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen psychofunktionale oder andere alkoholassoziierte Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs der Gruppe 1/2 (Fahrerlaubnisklasse …) in Frage stellen?“ (Beispiel bei Alkoholauffälligkeit / Alkoholmissbrauch) Eine MPU dauert in der Praxis mehrere Stunden und gliedert sich oft in folgende Teile:
1. Schriftliche Befragung (Fragebögen) Meistens werden zu Beginn schriftliche Befragungen (Fragebögen) vorgenommen. Sie betreffen folgende Bereiche: a) Fragebogen zur Gesundheits- und Krankengeschichte b) Fragebogen zu Angaben der Person („Lebenslauf“) c) Fragebogen zur Entwicklung der jeweiligen „Problematik“ (z.B. Alkohol, Drogen etc.)
2. Verkehrsmedizinische Untersuchung Auch die verkehrsmedizinische Untersuchung ist anlassbezogen und besteht u.a. darin, festzustellen, ob z.B. der Alkohol- oder Drogenmissbrauch irgendwelche gesundheitlichen Schäden bzw. Einschränkungen verursacht hat. Beim Untersuchungsanlass Alkohol unterliegen z.B. die Leberwerte einer besonderen Bedeutung. Idealerweise sollten Ihre Leberwerte im sogenannten Normbereich oder Referenzbereich liegen. Beim Untersuchungsanlass „Drogen“ sind Urinscreenings oder Haaranalyse-Ergebnisse wichtige Bestandteile der Untersuchung. Hier sollten von Ihnen negative, das bedeutet in diesem Fall befundfreie Ergebnisse vorliegen.
3. Verkehrspsychologische Testverfahren Die behördliche Anfrage umfasst sog. „psychofunktionale oder alkoholassoziierte (alkoholbedingte) Beeinträchtigungen“. Angesichts möglicher Folgeschäden durch Missbrauch oder Abhängigkeit von Alkohol oder illegaler „Drogen“ könnten bereits verkehrsrelevante Leistungsbeeinträchtigungen entstanden sein. Durch diese Tests, die an einem Computer stattfinden, sollen Ihre Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit, sowie Ihre Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung überprüft werden. Die Ergebnisse werden in Prozenträngen ausgedrückt. Für die Fahrerlaubnisgruppe 1 muß der Prozentrang mindestens dem Wert 16 entsprechen. Für die Fahrerlaubnisgruppe 2 muß überwiegend der Prozentrang mindestens 33 betragen. Ein Prozentrang 16 muß jedoch dabei in allen Testverfahren erreicht werden.
4. Psychologische Untersuchung und Begutachtung Von allen bisher stattgefundenen Untersuchungen, handelt es sich bei der psychologischen Untersuchung, dem sog. Explorationsgespräch, um den entscheidenden Schwerpunkt der MPU. Selbst wenn alle anderen Untersuchungsergebnisse bisher für Sie sprechen, d.h. Sie entlasten, so kann dieses Gespräch mit dem Psychologen „Ihre MPU“ doch noch negativ werden lassen. Hergang und Ursachen erfolgter Fehlverhalten werden besprochen. In diesem Gespräch wird insbesondere auf die (hoffentlich) vorhandene Einsicht und daraus erfolgte Einstellungs- und Verhaltensänderung sehr genau eingegangen. Normalerweise dauert ein Gespräch ca. 45 Minuten. Man unterscheidet verschiedene Phasen: Vorbereitungsphase, Darstellungsphase, Ergänzungs- und Rückmeldungsphase und Abschlußphase (Sachstandsmitteilung, wenn alle Befunde vorliegen).
Mögliche Begutachtungsergebnisse können sein: Positives Gutachten: Sie erhalten nach Vorlage des Gutachtens bei Ihrer Führerscheinstelle in der Regel Ihre Fahrerlaubnis wieder, Negatives Gutachten: Sie erhalten Ihre Fahrerlaubnis zunächst nicht zurück. Sinnvoll ist hier eine Analyse des negativen oder teilnegativen Gutachtens, um rechtzeitig weitere Vorgehensweisen zu unternehmen, wie z.B. Einzelberatungsgespräche etc., Nachschulungsempfehlung: Sie haben die Möglichkeit an einem speziellen Kurs teilzunehmen und bekommen nach Kursende in der Regel Ihre Fahrerlaubnis wieder.
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