Was ist die MPU?

 

Bedenken an der (Kraftfahr-) Eignung

Nach den gesetzlichen Vorschriften wird eine MPU i.d.R. von der Fahrerlaubnisbehörde u.a. angeordnet, wenn Bedenken oder Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen (§ 2 Abs. 4 StVG (StraßenVerkehrsGesetz) und § 11 Abs. 1 FeV (FahrerlaubnisVerordnung).

Um diese Bedenken auszuräumen, bedient sich die Verwaltungsbehörde eines Medizinisch-Psychologischen Gutachtens (MPU). Amtlich anerkannte „Gutachterstellen“, BfF (Begutachtungsstelle für Fahreignung) (Akkreditierung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen BAST) wie z.B. Akademie für Sicherheit und Verkehr in Braunschweig, MPU-GmbH, Dekra, TÜV, PIMA, IBBK oder BAD führen die MPU durch.

Wahl der Begutachtungsstelle
Welche Begutachtungsstelle Sie wählen, ist Ihre freie Entscheidung. Sie bestimmen, wo und wann die Begutachtung stattfindet. Wenn Sie möchten, können wir Ihnen gerne bei der Wahl einer geeigneten (MPU) Begutachtungsstelle für Fahreignung helfen.


Was kostet eine MPU?

Als Orientierungswert für die Kosten einer MPU bei einer „Gutachterstelle“ muss mit ca. 420,- bis 790,- Euro gerechnet werden – je nach Art und Aufwand der jeweils erforderlichen Untersuchung. Dazu kommen die Kosten einer sinnvollen Vorbereitung, die von der konkreten und individuellen Problematik des Betroffenen abhängen.